UMWELTSTIFTUNG
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Infos für Unternehmen
UMWELTSTIFTUNG
Die Implacement Zielgruppenstiftung für Klima-Jobs in Österreich:
Qualifikation für eine nachhaltig sichere Berufslaufbahn
UMWELTSTIFTUNG
Die Umweltstiftung ist eine von den Sozialpartnern Österreichischer Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) initiierte Implacement Zielgruppen-Stiftung. Sie wird gemeinsam mit dem Arbeitsmarktservice AMS, dem Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft (BMAW), dem Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) und in enger Zusammenarbeit mit nachfragestarken Unternehmen im Bereich der Klimaberufe verwirklicht.
Zwischen April 2022 und April 2025 investieren das Bundesministerium für Arbeit (BMA) und das Arbeitsmarktservice (AMS) 10 Millionen Euro, um rund 1.000 Menschen ohne am Arbeitsmarkt verwertbare Berufsausbildung bestens im Umweltbereich zu qualifizieren. Dafür bietet die UMWELTSTIFTUNG den auszubildenden Menschen ein maßgeschneidertes Kurs- und Coachingprogramm. Das berufliche Know-how erlernen sie in verkürzter Ausbildungsdauer – und in jenen Betrieben, in denen sie danach ihre beruflichen Karrieren fortführen.
Ein vollwertiger Lehrabschluss kann im Regelfall nach der halben gesetzlichen Lehrzeit erworben werden, eine Ausbildung zur/zum Fachhelfer*in dauert zwischen drei und zwölf Monaten. Die UMWELTSTIFTUNG ermöglicht außerdem Höherqualifizierungen für Personen mit Lehrabschluss bzw. Hochschulreife.
Die UMWELTSTIFTUNG bietet Frauen die Möglichkeit, ihre berufliche Qualifikation bewusst in den handwerklich-technischen und technologischen Bereich zu steuern. Kompetente Partner*innen mit entsprechendem Expertenwissen stehen ihnen dabei zur Seite.
Träger der Stiftung ist die AUFLEB GmbH, eine 1995 von ÖGB und WKÖ gegründete Einrichtung zur Vermittlung von Arbeitslosen am österreichischen Arbeitsmarkt, für Berufsorientierungs-, Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen.
Fokus überregionale Berufsausbildung
Mit einem eigenen Mobilitätspaket fördert die UMWELTSTIFTUNG Arbeitsuchende, die sich für eine überregionale Berufsausbildung entscheiden und nach deren Abschluss ein Dienstverhältnis im Ausbildungsbetrieb in Angriff nehmen möchten. Dieser muss mindestens 50 km vom bestehenden Wohnsitz entfernt liegen. Ziel ist die Verlegung des Wohnorts in die unmittelbare Nähe zum Arbeitsort. Wer sich dafür entscheidet, kann mit Zuschüssen der UMWELTSTIFTUNG zu den Umzugskosten, Wohn- und Fahrtkosten bis zu einer Höhe von € 17.000,– für die gesamte Ausbildungsdauer rechnen.
UMWELTSTIFTUNG: Partnerbetriebe gesucht
Damit eine Arbeitsstiftung ihren Zweck erfüllt und ihre arbeitsmarktpolitischen Ziele umsetzen kann, braucht es Unternehmen, die als Ausbildungspartner und im Anschluss daran als Arbeitgeber fungieren. Ob klein oder groß – sie eröffnen Menschen die Chance, einen sinnstiftenden Beruf zu erlernen und auszuüben.
Gefragt sind Unternehmen, …
- die Personal suchen und bereit sind, potenziellen neuen Mitarbeiter*innen Qualifikationen zu vermitteln, die für den Lehrabschluss, eine Fachhelfer*innen-Ausbildung, oder Höherqualifizierungen im Umweltbereich von Relevanz sind.
- die über die Voraussetzungen verfügen, prüfungsrelevante praktische Inhalte zu vermitteln.
- die pro Monat einen Ausbildungskostenzuschuss von mindestens € 200,– an die Teilnehmer*innen sowie € 300,– an Verwaltungskosten leisten. Der Ausbildungszuschuss kann maximal bis zur Höhe der Geringfügigkeitsgrenze (Sonderregelung überregionale Berufsausbildung) gezahlt werden.
UMWELTSTIFTUNG: Vorteile für Ausbildungsbetriebe
- Passgenaue und rasche Besetzung offener Stellen.
- Das Arbeitsmarktservice (AMS) kommt während der gesamten Dauer der Ausbildung für die Existenzsicherung der Teilnehmer*innen auf, einschließlich weiterer Unterstützungsleistungen.
- Gestaltung von Ausbildungsplänen, die für die Bedürfnisse der Betriebe und jene der Teilnehmer*innen maßgeschneidert sind.
- Ausbildungsbegleitung und Mediation durch die Kooperationspartner der UMWELTSTIFTUNG.
- Bis zur vereinbarten Obergrenze fördert das AMS die Ausbildungskosten. Anteilige Kosten für Teilnehmer*innen-Betreuung werden vom Bundesministerium für Arbeit getragen.
Eintritte in die UMWELTSTIFTUNG sind bis längstens 31. 03. 2025 möglich (Option auf Verlängerung besteht).
Die Aufnahme in die Umweltstiftung erfolgt durch den Stiftungsträger AUFLEB. Der Eintritt in die Stiftung setzt die Zustimmung zum Bildungsplan durch das Arbeitsmarktservice (AMS) voraus.